Förderung
Der Staat fördert den Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung auf mehrfache Art.
1. Direkte Förderung bei Stromverkauf.
Produziert Ihre KWK-Anlage mehr Srom als Sie gerade benötigen, so verkaufen Sie diesen an den örtlichen Stromnetzbetreiber. Hierbei erhalten Sie einen staatlich garantierten Zuschlag von 5,11 cent auf den KWK-Strompreis, welcher an der Leipziger Strombörse ermittelt wird.
Unter www.eex.de können Sie diesen in der Zeile KWK-Index ablesen.
2. Weitere Förderung bei Betrieb mit Biokraftstoffen
Betreiben Sie Ihre KWK-Anlage mit Biokraftstoffen, erhalten Sie einen weiteren Zuschlag beim Verkauf des Stromes.
3. Steuerrückerstattung
Sie erhalten auf Antrag die Mineralölsteuer und die Ökosteuer zurück.
4. Vergünstigte Darlehen
Die KfW vergibt für die Finanzierung von KWK-Anlagen vergünstigte Kredite.
5. Zuschüsse bzw. Darlehensteilverzicht
Bei Erreichen bestimmter Wärmewerten des Hauses erhalten Sie zusätzlich einen Nachlass der Kreditsumme von bis zu 17,5% oder aber einen Zuschuss, wenn Sie die Anschaffung aus eigenen Mitteln bezahlen.
6. Weitere Förderprogramme
In vielen Bundesländern gibt es weitere Förderprogramme. Gerne beraten wir Sie hierzu.
7. Der Einsatz einer KWK-Anlage erfüllt auch die Forderung der EnEV, was ab 2010 besonders in Baden-Württemberg und evtl. anderen Bundesländern wichtig wird.
Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen
Ihr NEKon-Team
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