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Förderung
Das Erzeugen von Strom durch Fotovoltaik-Anlagen wird in Deutschland stark unterstützt und durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geregelt.
Im Gegensazt zu vielen andern Förderungen gibt es bei der Fotovoltaik keine Subventionierung der Analge, sondern einen garantieren Ertrag für den erzeugten Strom sowie eine Abnahmegarantie und Preisgarantie für 20 Jahre.
Konkret bedeutet dies:
Sie erstellen eine Fotovoltaik-Anlage mit eigenem und/oder fremdem Kapital.
Sie speisen den Strom in das öffentliche Stromversorgungsnetz des bei Ihnen zuständigen Netzbetreibers (meist das örtlich zuständige EnergieVersorgungsUnternehmen (EVU)) ein.
Bis zu einer Anlagengröße von 30 kW muß das EVU Ihnen den Strom abnehmen (bis auf wenige Ausnahmen).
Das EEG schreibt dabei einen Preis je kWh vor, der derzeit deutlich über dem normalen Vergütungssatz liegt (siehe unten).
Das EEG garantiert ihnen diesen Preis für mindestens 20 Jahre.
Beispiel:
Sie haben eine PV-Anlage mit 10kWp. Dies Anlage erzeugt ca. 10.000kWh pro Jahr. Die Anlage geht im 01 / 2008 in Betrieb.
Gemäß EEG erhalten Sie somit 46,75 ct je KWh bis zum 31.12.2029, also 20 Jahre und 11 Monate.
Degression:
Da mit steigender Produktivität in der Fotovoltaik-Modulherstellung mit einer Preissenkug gerechnet wird, sinkt auch der im EEG garantierte Preis jährlich um einen bestimmten Prozentsatz, immer bezogen auf den Tag der Inbetriebnahme.
Derzeit liegt dieser Degressionssatz für Dachanlagen bei 5%.
Dies bedeutet, dass für die gesamte garantierte Zeit der Preis gilt, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage galt.
Beispiel:
Geht die Anlage 2008 in Betrieb, erhalten Sie 46,75ct je kWh für 20 Jahre + das Jahr der Inbetriebnahme.
Für das Jahr 2009 und danach kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden, da die Sätze geändert werden sollen.
In diesem Zusammenhang erreichen uns auch immer wieder folgende Fragen:
Was ist mit dem Strom, den wir selbst benötigen?
Ganz einfach: Sie haben 2 Zähler: Einen Bezugszähler und einen Einspeisezäler.
Wie bisher auch, zählt der Bezugszähler den von Ihnen bezogenen Strom, welchen Ihnen Ihr Stromversorger in Rechnung stellt.
Die Fotovoltaik-Anlage speist allen erzeugten Strom in das Stromnetz des EVU ein. Dieser wird mit dem Einspeisezähler gezählt. Sie stellen diesen Strom dem zuständigen Netzbetreiber (EVU) in Rechnung.
Wieso soll ich allen erzeugten Strom verkaufen und nicht selbst verbrauchen?
Da der Preis für bezogenen Strom derzeit deutlich unter dem Preis liegt, den Sie für den Strom erhalten, den Sie verkaufen, ist es i.d.R. aus betriebswirtschaflticher Sicht sinnvoller, den erzeugten Strom vollständig zu verkaufen.
Wem verkaufe ich meinen Strom?
Dies regelt auch das EEG. Der in ihrem Gebiet zuständige Netzbeteiber muß Ihnen den Strom abnehmen.
Muss ich meinen benötigten Strom vom gleichen Unternehmen abnehmen?
Nein. Es ist kein Problem, wenn Sie den von Ihnen benötigten Strom vom Unternehmen A abnehmen und den erzeugten Strom an das Unternehmen B verkaufen.
Handelt es sich bei dem erhöhten Verkaufspreis um eine staatliche Subvention?
Nein. Die erhöhte Vergütung wird auf alle Stromverbraucher umgelegt (ähnlich wie einst der Kohlepfennig). Derzeit sind dies ca. 0,6 ct je kWh.
Was ist, wenn die Kosten für den selbst benötigten Strom irgendwann höher sein werden, als ich für den verkauften Strom erhalte?
Durch wenig zusätzlichen Aufwand lässt sich Ihre Fotovoltaik-Anlage so umrüsten, dass Sie zuerst den selbst erzeugten Strom verbrauchen (Netzparallelbetrieb).
Erzeugt die Anlage gerade weniger Strom als Sie benötigen, so kaufen Sie die Differenz ein.
Erzeugt die Anlage mehr Strom als Sie gerade benötigen, verkaufen Sie diesen.
Selbstverständlich können Sie auch den überschüssigen Strom in Batterien, oder (zukünftig) anderen Speichern zwischenspeichern, um ihn dann abzurufen, wenn er benötigt wird (Inselsystem).
Es besteht kein Zweifel, dass Energiepreise, neben Öl und Gas auch Strom, zukünftig weiter ansteigen werden. Und dies wohl deutlich über der Inflationsrate. Insofern ist es sehr wahrscheinlich, dass dieser Punkt noch vor Ablauf der garantierten 20 Jahre erreicht wird.
Was ist nach den 20 Jahren Preisgarantie-Zeit?
Nach heutiger Regelung ist das EVU dann nicht mehr verpflichtet, ihnen den Strom abzunehmen. Sie haben dann die Möglichkiet, mit dem EVU einen neune Einspeisvertrag auszuhandeln, oder den Strom selbst zu verbrauchen.
Wie oben breits beschrieben, lässt sich Ihre Fotovoltaik-Anlage mit wenigen Mitteln darauf umrüsten.
Nach allgemeiner Einschätzung dürfte zu diesem Zeitpunkt der Strompreis mindestens auf dem Niveau liegen, das Sie bis dahin für Ihren erzeugten Strom erhalten haben. Insofern können Sie diesem Zeitpunkt gelassen entgegenblicken.
Ihr NEKon - Team
PV-Anlage = Fotovoltaik-Anlage, kWp = KiloWatt peak
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